Sperrung von Wald nach Sturmschäden

Augustusburg, den 12.03.2019

Auf Grund der Sturmereignisse in den vergangenen Tagen muss der Sachsenforst in einigen Waldgebieten die Waldwege sperren. Bitte beachten Sie folgende Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachenforst:

 

 

Waldsperrung nach Sturmschäden

 

Die Waldflächen und Waldwege des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Chemnitz, im Revier Hammerleubsdorf (Langenauer Struth, Lössnitzleite, Röth, Folldung, Vorwerk, Lohe Harte, Frauenholz/Mühlholz, Mörbitz und Gerlachholz) sind gem. § 13 Abs. 1 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) zum Schutze der Waldbesucher bis zur Beseitigung der im Zusammenhang mit dem Sturmtief „Eberhard“ entstandenen Gefahrensituationen gesperrt.

 

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 SächsWaldG in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Nr. 1 dar und können zur Anzeige gebracht werden.