Sperrung von Wald nach Sturmschäden
Auf Grund der Sturmereignisse in den vergangenen Tagen muss der Sachsenforst in einigen Waldgebieten die Waldwege sperren. Bitte beachten Sie folgende Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachenforst:
Waldsperrung nach Sturmschäden
Die Waldflächen und Waldwege des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Chemnitz, im Revier Hammerleubsdorf (Langenauer Struth, Lössnitzleite, Röth, Folldung, Vorwerk, Lohe Harte, Frauenholz/Mühlholz, Mörbitz und Gerlachholz) sind gem. § 13 Abs. 1 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) zum Schutze der Waldbesucher bis zur Beseitigung der im Zusammenhang mit dem Sturmtief „Eberhard“ entstandenen Gefahrensituationen gesperrt.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 SächsWaldG in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Nr. 1 dar und können zur Anzeige gebracht werden.