Pressemeldung des Landratsamtes Mittelsachsen

Augustusburg, den 24.03.2020

Corona - Lage  23. März 2020

 

Im Landkreis Mittelsachsen gibt es 35 bestätigte Fälle. Das sind elf mehr als am Freitag. Vordergründig handelt es sich um Kontaktpersonen von bereits Erkrankten, bei vier Personen konnte der Ursprung nicht ermittelt werden. Nach der aktuellen Statistik wohnen zwei der Neuinfizierten in der Region Döbeln, fünf in der Region Freiberg und vier in der Region Mittweida. Sie sind zwischen 21 und 87 Jahre alt. 105 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.

 

Sicherstellung der Abfallentsorgung, Schließung von Wertstoffhöfen und Schadstoffsammlung

Aufgrund der aktuellen Ausgangsbeschränkungen des Freistaates zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit dem neuartigen Coronavirus gibt es folgendes zu beachten:

  • Die Entsorgung der Abfälle (Rest-, Bio-, Papier- und Verpackungsabfall) sowie die Abholung des Sperrmülls (für den bereits Termine vergeben wurden) erfolgt bis auf Weiteres wie bisher. Bitte stellen Sie Ihre Abfallbehälter am Vorabend des Entsorgungstages bereit.
  • Die Sammlung des Schadstoffmobils und die kommunale Problemstoffannahme bei der Fa. FNE Freiberg wird ab Dienstag den 24. März 2020 vorläufig eingestellt.
  • Alle Wertstoffhöfe im Landkreis Mittelsachsen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  • Das illegale Abladen von Abfällen, insbesondere vor Wertstoffhöfen und an Standplätzen des Schadstoffmobils wird zur Anzeige gebracht, und kann mit Bußgeldern bestraft werden.

Die aktuellsten Informationen zur Abfallentsorgung im Landkreis Mittelsachsen erhalten Sie unter www.ekm-mittelsachsen.de unter „Aktuelles“ bzw. telefonisch unter 03731-2625-0/-41/-42/-44.

 

Hinweis der Führerscheinstelle:

Die Fahrerlaubnisbehörde sichert nur noch die eingeschränkte Bearbeitung dringlicher Fälle in der Hauptstelle in Döbeln ab. Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache/Terminbestätigung :

Servicehotline 03731 799 1454

E.Mail: Service-fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-mittelsachsen.de

Dringliche Fälle sind Verlängerungen der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung)  und der Schlüsselzahl 95, die bis zum 30. April 2020 ablaufen und die Ausstellung von Ersatzdokumenten, wenn diese zur Berufsausübung benötigt werden (Kraftfahrer im Fernverkehr).

 

Hinweis der Kfz-Zulassungsstelle

Das Landrats möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 24. März 2020 der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten vorerst nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet wird. Ohne Termin erfolgt kein Einlass.

Hotline für Terminvereinbarungen

Dienststelle Döbeln

Dienststelle Freiberg

Dienststelle Mittweida

03731 799-1351

03731 799-3616

03731 799-6683

 

Zentrale Telefon-Nr. Kfz-Zulassungsbehörde : nur für Fachfragen, keine Terminvereinbarungen – 03731 799-6633

Bearbeitet werden können derzeit ausschließlich notwendige und nicht aufschiebbare Vorgänge.

 

Die nachstehenden Vorgänge werden aktuell nicht zur Bearbeitung angenommen:

1.     externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden)

2.     Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen

3.     Erteilung Kurzzeitkennzeichen

4.     Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen; 

        Technikänderungen)

5.     Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme:

        abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit zunächst bis zum 5.4.2020)

6.     Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)

7.     Keine zusätzlichen Motorräder/Quads bzw. nicht erforderliche Anhänger

8.     Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)

9.     Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)

10.   Ausstellung von Ersatzdokumenten

 

Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule erweitert

Schulen und Kitas (auch Kindertagespflege) sind seit dem 18. März geschlossen. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert.

Die wesentlichen Änderungen:

  1. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.

2.           Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.

3.           Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 24. März, 00:00 Uhr, in Kraft. Eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung sind abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de

 

Wirtschaft in Mittelsachsen rückt zusammen

 Nach der Verschärfung der Allgemeinverfügung am Freitag war zunächst eine Verunsicherung zu verzeichnen. Spezielle Anliegen, ob zum Beispiel ein Taxibetrieb noch Patienten zur Dialyse fahren darf, wurden vorgetragen. Über den Fragen-Antwortkatalog des Referates Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.del informierten sich verschiedene Unternehmen. Dazu gingen auch am Wochenende einzelne Anfragen ein. Diese drehten sich um die Zuordnung in die einzelnen Branchen der Allgemeinverfügung. Kann eine Frage nicht sofort beantwortet werden, wird diese weitergeleitet. Grundsätzlich zeigen sich die anfragenden Unternehmen sehr dankbar über den Service.

„Wir spüren seit Freitag, dass Mittelsachsens Wirtschaft noch enger zusammenrückt“, sagt Dr. Lothar Beier, 1. Beigeordneter im Landkreis zu dessen Geschäftskreis auch die Wirtschaftsförderung gehört. „Einzelhändler schließen sich zum Beispiel im Raum Mittweida zusammen und nutzen gemeinsam einen Onlineshop, der Mittelsachsenshop im Striegistal bietet sowieso eine Plattform für viele Unternehmen und im Raum Rochlitz hinterlegen Einzelhändler die Online- oder telefonischen Bestellungen in Geschäften, die geöffnet haben. Auch gibt es viele Aktionen von kleinen Unternehmen, die zeigen, dass die mittelsächsische Wirtschaft sich auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht entzieht. Es werden Einkaufsdienste im Großmarkt und Lieferungen frei Haus angeboten“, berichtet der Kreisentwicklungschef weiter. „Bei den Mittelständlern und größeren Betrieben ist die Lage sehr unterschiedlich. Während die einen Kurzarbeit und Home Office nutzen, verzeichnen einige Maschinenbauer noch keine negativen Auswirkungen. Andernorts, wie zum Beispiel in der Beiersdorf-AG-Tochter Florena in Waldheim wird die Produktion der aktuellen Situation angepasst und Desinfektionsmittel statt Kosmetik hergestellt“, schließt Beier seine Betrachtung ab. Über einhundert ganz unterschiedliche Unternehmen arbeiten schon seit längerer Zeit zusammen. Die Broschüre „ProduktSCHAU…was es in Mittelsachsen alles gibt“ zeigt in ihrer zweiten Auflage Schönes und Nützliches made in Mittelsachsen. Die Mehrzahl der Unternehmen, die in dem 152seitigen Branchenkatalog vorgestellt werden, bieten einen Onlineversand an. Über die sozialen Medien haben sich diese Unternehmen zusammengetan und weisen unter den Motto “Regional produzieren. In der Heimat kaufen. Zusammen schaffen wir das.“ auf die gemeinsame Broschüre hin. Der Mittelsachsen-Katalog ist unter https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/pl/service/infothek/informationsmaterial/2-auflage-der-produktschau.html online zu finden. Darin sind alle 100 Unternehmen mit ihren Onlineshops benannt.

facebook.com/wirtschaft.in.mittelsachsen

 

Hinweise für Jäger

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen (LÜVA) erreichen Fragen, ob man jetzt noch Jagen kann. Hierzu hat sich das Amt mit dem zuständigen Sozialministerium verständigt. Die Einzeljagd ist ein „triftiger Grund“ im Sinne der Allgemeinverfügung vom 22. März 2020, vorausgesetzt, dass dabei die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes eingehalten werden. Das heißt, dass die Jagd von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehörige des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird.

Die Trichinellenuntersuchung findet derzeit im Landratsamt Mittelsachsen wie gewohnt statt. Die Proben sind in die an den Standorten in Mittweida, Freiberg bzw. Döbeln vorhandenen Probenbriefkästen einzuwerfen. Die einzige Einschränkung ist, dass eine persönliche Übergabe nicht mehr erfolgt, da das Landratsamt für Besucherverkehr geschlossen ist. Bei Fall- und Unfallwild von Schwarzwild muss weiterhin immer eine Beprobung mit Bluttupfern erfolgen. Die Übergabe erfolgt ebenfalls über die Probenbriefkästen. Sollten mehrere Stücken Fallwild an einem Ort bzw. innerhalb kürzester Zeit aufgefunden werden, ist eine Absprache mit dem LÜVA zum weiteren Vorgehen zwingend notwendig.