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Pressemeldung des Landratsamtes Mittelsachsen

Augustusburg, den 24.03.2020

Corona-Lage am 24. März

In Mittelsachsen gibt es 44 bestätigte Fälle mit heutigem Stand, somit neun neue Fälle. Von den Neuerkrankten leben sieben im Raum Freiberg und jeweils eine Person im Raum Mittweida und im Raum Döbeln. Sie sind zwischen 23 und 89 Jahre alt. Bei den meisten Neuerkrankten handelt es sich um Kontaktpersonen.  Es befinden sich 141 Personen in Quarantäne.

 

Gut 630 Kinder in Kita-Notbetreuung

Im Landkreis Mittelsachsen werden rund 630 Kinder notbetreut.  Rund 620 besuchen weiterhin eine Kita oder einen Hort, 10 werden von einer Tagesmutter betreut.  Die Zahlen gehen auf eine Erhebung in den sächsischen Landkreisen zurück, die der Freistaat Sachsen mit Stand 19.03.2020 beauftragt hat. Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die eine Notbetreuung in allgemeinbildenden Schulen in Anspruch nehmen, wurden nicht erhoben.  Grundlage für die Notbetreuung bildet eine Allgemeinverfügung des Freistaates. Diese schreibt vor, welche Eltern ihre Kinder in eine Einrichtung geben können. Personensorgeberechtigte müssen in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher und betrieblicher Gründe an der Betreuung ihrer Kinder gehindert sein. Durch die enge Begrenzung der Personengruppen, die einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben, soll gewährleistet werden, dass nur ein kleiner Teil von Kindern und Schülerinnen und Schüler in den Betreuungseinrichtungen und Schulen verbleibt. So soll eine weitreichende Unterbrechung von Infektionsketten sichergestellt werden.

 

Tschechien schließt Grenze

Auswirkungen erwartet die heimische Wirtschaft, wenn Tschechien am Donnerstag auch für Pendler die Grenze schließt. „Es gibt mehrere Unternehmen in Mittelsachsen, die tschechische Arbeitnehmer angestellt haben“, erklärt Mittelsachsens erster Beigeordneter Dr. Lothar Beier.  Es gäbe aber hier eine Möglichkeit, dass diese Beschäftigen weiter in Mittelsachsen arbeiten könnten. Sie können sich mindestens 21 Tage oder länger in Deutschland aufhalten und hier ihrer Tätigkeit nachgehen, dabei müssen sie eine Wohnung oder andere Unterkunft haben. „Nach ihrem Aufenthalt in Deutschland müssen sie sich bei ihrem Gesundheitsamt melden und 14 Tage in Quarantäne“, erklärt Dr. Beier. Es sei ein Kompromiss zwischen den Interessen der Staaten im Hinblick auf die Verbreitung des Corona-Virus und der Unternehmen, die zum Beispiel auch im Pflegebereich aktiv sind. „Somit sind die tschechischen Arbeitnehmer ganz wichtig für die Versorgungslage in Deutschland“, so Beier. Er begrüßt daher die Unterstützung des Freistaates für tschechische Pendler. Die Staatsregierung hat heute in ihrer Kabinettssitzung ein Unterstützungsangebot für tschechische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien beschlossen. Der Freistaat Sachsen unterbreitet ein Angebot an alle tschechischen Staatsbürger, die in Sachsen in der Medizin und Pflege sowie dazugehörigen Bereichen (z.B. Küche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Wäscherein) arbeiten. Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt ab Donnerstag, befristet auf drei Monate, pro Person und Tag 40 Euro bzw. 20 Euro für Familienangehörige. Auch die Kindernotbetreuung soll für sie offenstehen. Die Personen sollen direkt angesprochen werden.  Der Freistaat Sachsen rechnet derzeit mit ca. 1000 direkt betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Tschechien. Gleichzeitig führt der Freistaat Sachsen Gespräche mit den Vertretern in Polen, um unter Beachtung des Gesundheitsschutzes die Grenze soweit wie möglich für Berufspendler offenzuhalten.

 

Hotline auch morgen wieder erreichbar

Die Hotline des Landratsamtes zu Corona ist montags, mittwochs und freitags von 9 bis 16 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr besetzt. Ab morgen gibt es eine zentrale E-Mail-Adresse des Landratsamtes für alle Fragen rund um das Thema Corona. Sie lautet corona@landkreis-mittelsachsen.de. An der Hotline meldeten sich vermehrt Unternehmen und fragten nach, wo die behördliche Anordnung einer Quarantäne oder die Bestätigung eines Tätigkeitsverbotes beantragt werden kann, da dies die Voraussetzung für die Entschädigungszahlungen durch die Landesdirektion sei. Unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html#c20915 wird klargestellt, dass nur diejenigen Betriebe, die mit behördlicher Anordnung unter Quarantäne gestellt wurden, diese Leistungen erhalten. Die behördliche Anordnung wird in der Regel ausgesprochen, wenn der Betrieb durch die Bestätigung einer Infektion nicht weiter geführt werden darf. Insbesondere für alle von der Schließung durch die Allgemeinverfügung betroffenen Firmen gilt, dass diese wirtschaftlich betroffen sind. Dafür stehen verschiedene Instrumentarien von Bund und Land zur Verfügung bzw. werden aktuell aufgelegt. „Wir bitten alle Unternehmen sorgsam zu prüfen und ggfs. die für diese Woche angekündigten Maßnahmen des Bundes abzuwarten“, sagt Dr. Lothar Beier. Der Maßnahmenkatalog  beinhaltet bisher zum Beispiel vereinfachte Regelungen zum Kurzarbeitergeld, Bürgschaften zur Liquiditätssicherung, steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten und Soforthilfeprogramme des Freistaates Sachsen. Damit können vorrübergehende Lieferengpässe und Nachfrageschwankungen überbrückt werden.

 

Landwirtschaft sucht Unterstützung

Wie wichtig regionale Kreisläufe und die heimische Produktion von Nahrungsmitteln sind, offenbart sich auch im Landkreis Mittelsachsen in der aktuellen Lage sehr deutlich. Nahezu 50 regionale Erzeuger arbeiten schon seit einigen Jahren mit dem Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zusammen und geben schon in der dritten Auflage den  Einkaufsführer „Regional.einfach phänomenal“ heraus. Neben Rezepten zum Nachkochen, gibt es einen Anbieterkatalog. Viele der vorgestellten Unternehmen haben einen Onlineversand, der es auch aktuell ermöglicht regional einzukaufen. Den Einkaufsführer gibt es zum Onlineblättern unter Infomaterial in der Infothek unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de. Wenige Exemplare können noch unter regionalmanagement@landkreis-mittelsachsen.de kostenfrei bestellt werden. Eine Neuauflage ist bereits in Arbeit. Landwirtschaftsbetriebe sind systemrelevante Infrastruktur, auch selbst produzierende und vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe gehören dazu. Damit die Arbeit beim Säen, Pflanzen und Ernten in den kleinen und großen Betrieben des Land- und Ernährungswirtschaftsgewerbes geschafft wird, sind oft Saisonarbeitskräfte im Einsatz. Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen und des erschwerten Grenzverkehrs sorgen sich viele Landwirte um die saisonalen Feldarbeiter. „Auf der anderen Seite sind Viele aktuell unfreiwillig untätig. Studenten kommen nicht in ihre Hochschulen, Minijobber und Kurzarbeiter fürchten um ihre Existenz“ , fasst Dr. Lothar Beier, 1. Beigeordneter des Landrates und selbst langjähriger Erfahrungsträger in der Landwirtschaft, die Lage zusammen. „Deutschlandweit haben die Maschinenringe und das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt die Vernetzungsplattform „daslandhilft“  initiiert. Landwirte und Arbeitskräfte sollen in direkten Kontakt gebracht werden“ , erklärt er die Initiative weiter.

Parallel werden die Bestimmungen für die Landwirtschaft flexibilisiert. „Wir haben die wichtigsten Neuerungen, darunter auch die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung für die Landwirtschaft  und die Erleichterungen für die Anrechnung des Nebeneinkommens für Bezieher von Kurzarbeitergeld, sowie den Kontakt zur entstehenden Vernetzungsplattform unter www.wirttschaft-in-mittelsachsen.de in den Fragen-Antwort-Katalog aufgenommen“, gibt Dr. Lothar Beier als Tipp mit. In Mittelsachsen agieren die Maschinenringe Rochlitz und Freiberg e.V.

Link zum Einkaufsführer: https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/infothek/informationsmaterial/einkaufsfuehrer.html

Link zum FAQ-Katalog für Unternehmen: https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html