Gewässerbegehung am Dienstag, den 3. April 2018
Bekanntmachung
des Landratsamtes Mittelsachsen als untere Wasserbehörde zur Durchführung einer Gewässerbegehung in der Stadt Augustusburg
Zur Umsetzung des § 27 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird nachfolgende
Gewässerbegehung am Dienstag, den 3. April 2018,
durchgeführt. Begangen wird das Gewässer erster Ordnung:
Zschopau in den Gemarkungen Hennersdorf, Kunnersdorf und Erdmannsdorf von der Kreisgrenze bis zur Straßenbrücke der Chemnitzer Straße in Erdmannsdorf.
Beginn ist am 3. April 2018 um 08:15 Uhr an der Kreisgrenze südlich der Ortslage Hennersdorf.
Die Mitglieder der Schaukommission sind gemäß § 107 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) befugt, zur Durchführung der Gewässerbegehung die Gewässer- und Ufergrundstücke zu betreten. Das Landratsamt Mittelsachsen bittet deshalb die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die Zugänglichkeit der Grundstücke zum Gewässer und zu den Anlagen im Rahmen der Gewässerbegehung zu ermöglichen.
Im Auftrag
Lutz Holzhey
Amt. Referatsleiter