Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Marienberger Straße - Seniorenpflegeheim und Wohngebiet"
Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Marienberger Straße - Seniorenpflegeheim und Wohngebiet" in der Fassung vom November 2022 der Stadt Augustusburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Augustusburg hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2022 (Beschluss Nr. StR 61/2022-2012) den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Marienberger Straße – Seniorenpflegeheim und Wohngebiet" in der Fassung vom November 2022 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird von den Regelungen gemäß § 13 b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB Gebrauch gemacht.
In der Zeit vom 6. März 2023 bis 14. April 2023 wird der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Marienberger Straße – Seniorenpflegeheim und Wohngebiet" der Stadt Augustusburg in der Fassung vom November 2022 mit Begründung im Bauamt der Stadt Augustusburg, Marienberger Straße 24, 09573 Augustusburg zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Wir bitten um eine Terminvereinbarung unter der Tel.-Nummer: 037291 39541.
Es besteht in der Sächsischen Landesbibliothek Dresden (SLUB), Zellescher Weg 18, 01069 Dresden, vor Ort die Möglichkeit auf Einsichtnahme, nach vorheriger Nutzeranmeldung, in die festsetzungsseitig im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan verwiesenen DIN-Vorschriften.
Nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB finden Sie die Unterlagen als Anlage an diese Meldung
sowie über ein zentrales Internetportal des Landes:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Marienberger Straße – Seniorenpflegeheim und Wohngebiet" unter oben genannter Stelle einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienberger Straße – Seniorenpflegeheim und Wohngebiet" gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.