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Praxisregeln

06.07.2022

Liebe Patientenbesitzer*innen,

 

unsere begründeten "goldenen Praxisregeln":

 

1. Eine Person begleitet sein/e Tier/e. Nicht zwei, nicht drei. Eine. 

 

Wir helfen gern beim Tragen und bei der Betreuung. Dies gilt auch ohne

Corona. 

 

Grund: 

 

Der Besuch beim Tierarzt ist für ihr Tier meist aufregend und stressig. Je

mehr Menschen sich in der Praxis aufhalten, desto höher wird das

Stresslevel, auch wenn es bekannte Personen sind, denn meist sind die auch

etwas aufgeregt und es überträgt sich auf ihr Tier.

 

Wir führen eine Terminsprechstunde durch, so dass die Wartezeit meist gering

ist.

 

Wir haben getrennte Warteräume um es allen Tieren so angenehm wie möglich zu

gestalten.

 

Wir wollen vollgestopfte Wartezimmer vermeiden.

 

Ergebnis: 

 

Entspannte Tiere auf dem Untersuchungstisch und zufriedenes Personal und

zufriedene Menschen.

 

2. Abgabe von Medikamenten (inkl. Endo-/Ektoparasitenprophylaxe) - die

Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist uns nur im Rahmen

einer aktuellen Behandlung bzw. nicht ohne Untersuchung eines Tieres vom

Gesetzgeber erlaubt ($ 43 Arzneimittelgesetz AMG).

 

Explizit chronische Erkrankungen erfordern eine regelmäßige Kontrolle, um

Komplikationen vorzubeugen.

 

Grund: 

 

Tierärzt*innen, die dem zuwiderhandeln, machen sich nach $ 95 AMG strafbar

(Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).

 

Wir bitten Sie daher, Ihr Tier mindestens einmal jährlich z.B. im Rahmen der

Impfung vorzustellen, um den Gesundheitsstatus zu überprüfen.

 

Wurm- und Zeckentabletten zählen auch zu den Medikamenten, wir sind

verantwortungsbewusst und nehmen unseren Job sehr ernst. 

 

3. Das Tragen eines Mund-und Nasenschutzes ist nach wie vor verpflichtend.

 

Grund: Wir sind ein medizinischer Bereich und die Praxisinhaberin kann hier

ihr Hausrecht durchsetzen.

 

3. Termine nur nach Absprache.

 

Grund: Wir haben ausreichend Zeit für ihr Tier, keine langen Wartezeiten,

weniger Stress für alle zusammen. Notfälle versuchen wir immer abzudecken.

 

4. Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung für Tierärzt*innen, welche

für uns verbindlich und verpflichtend ist. Wir haben keine Möglichkeit der

freien Preisgestaltung und an diese Regeln halten wir uns auch.

 

Grund: Transparenz für die Kund*innen.

 

Kein Preisdumping und Erhaltung der Kollegialität - wenn sich ALLE daran

halten!!! 

 

Wettbewerb ist in unserem Beruf verboten, wer seine Dienstleistung unter der

GOT anbietet macht sich strafbar. 

 

Kunden sollen nach Qualität der Leistung und deren Umfang entscheiden und

nicht nach dem Preis.

 

Freie Preisbildung ist nicht möglich.

 

Hier nachzulesen: 

 

Gebührenverordnung Bundestierärztekammer

 

Vielen Dank für das Verständnis. 

 

Ihr Team der TAP